Möchten Sie eine kurze Einführung dazu, welche Bedeutung ECE R 117 für Ihr Geschäft hat?

Feb 22, 2017 | Anhänger & Wohnwagen

Wir wissen, dass es aufgrund der sich ständig ändernden Bestimmungen für Felgen und Reifen nicht immer einfach ist, den Überblick zu behalten, wenn man kein Experte auf diesem Gebiet ist. Weiter unten finden Sie einen Leitfaden zu allem, was Sie als Fahrzeughersteller bezüglich der ECE-Anforderungen über Reifen für Personenkraftwagen, Kleintransporter und Lastkraftwagen wissen MÜSSEN oder wissen SOLLTEN.

Wir haben uns mit dem technischen Leiter von STARCO, Mike Green, getroffen, und ihn zu den ECE-Anforderungen und insbesondere R 117 befragt.

Wofür steht UNECE?
„Die Abkürzung UNECE steht für „The United Nations Economic Commission for Europe“, die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Sie wurde 1947 mit dem Ziel gegründet, wirtschaftliche Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten zu fördern. Die UNECE verfasst Regulierungsvorschriften für Waren, die auf europäischen Märkten verkauft werden. Diese Vorschriften sichern die Einhaltung von Mindestanforderungen für Produkte, die den Menschen in Europa verkauft werden“, erklärt Mike Green.

Was ist die ECE R 117?
„Die Regelung Nr. 117 trat zum 1. November 2012 in Kraft. Sie betrifft Reifen für Personenkraftwagen, Kleintransporter und Lastkraftwagen. Ihr grundsätzlicher Zweck besteht darin, die Sicherheit sowie die ökologische und ökonomische Effizienz im Straßenverkehr durch die Messung der Kraftstoffeffizienz, der Nasshaftung und des Rollgeräuschs zu verbessern. Dies führt dazu, dass Endverbraucher einfacher fundierte Entscheidungen treffen können. Ebenso wird die Verwendung von kraftstoffeffizienten und sicheren Reifen mit niedrigen Geräuschpegeln gefördert.“

Worin besteht die Schwierigkeit bei der ECE R 117?

„Die Schwierigkeit bei der ECE R 117 besteht darin, dass die verschiedenen Grenzwerte für Rollgeräusch, Nasshaftung und Widerstand zu verschiedenen Zeitpunkten eingeführt werden sollen und es dabei auch einen eigenen zeitlichen Rahmen für jede Reifenkategorie gibt: Personenkraftwagen (Kategorie 1), Kleintransporter (Kategorie 2) und Lastkraftwagen (Kategorie 3).

Und dann wird es erst richtig kompliziert, denn wir müssen überdies eine EU-Richtlinie einhalten, die sich nicht nur auf den Reifen, sondern auf das gesamte Fahrzeug, an dem der Reifen montiert ist, bezieht. Diese Richtlinie, die „Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen“ (2009/661 EG), legt die R 117-Grenzwerte fest, die ein Reifen erfüllen muss, wenn:

  • er an einem neuen Fahrzeug montiert wird, das typgenehmigt werden muss,
  • er an einem neuen Fahrzeug montiert wird, das bereits typgenehmigt wurde,
  • er auf dem Ersatzmarkt an einem Fahrzeug montiert wird.

Auf was muss ich als Hersteller besonders achten?
„Als Hersteller müssen Sie die Mindest-Kennzeichnungsanforderungen für die Reifen, die an von Ihnen produzierten Fahrzeugen montiert werden, kennen“, warnt Mike Green. Darüber hinaus erklärt er:

„Diese Mindestanforderungen lauten folgendermaßen:

  • Ein neues Fahrzeug, das bis zum 31. Oktober 2017 typgenehmigt werden soll, muss Vorschrift S2WR1 für Pkw-Reifen bzw. Vorschrift S2R1 für Kleintransporter- und Lkw-Reifen erfüllen.
  • Ein neues Fahrzeug, das ab dem 1. November 2017 typgenehmigt werden soll, muss Vorschrift S2WR2 für Pkw-Reifen bzw. Vorschrift S2R2 für Kleintransporter- und Lkw-Reifen erfüllen.
  • Fahrzeuge, die bereits typgenehmigt wurden, müssen Vorschrift S2WR1 für Pkw-Reifen bzw. Vorschrift S2R1 für Kleintransporter- und Lkw-Reifen erfüllen.
    Richtlinienkonforme Reifen sind entweder mit S2WR1, S2R1, S2WR2 oder S2R2 gekennzeichnet.“

Wo finde ich diese Markierungen?
Die Markierungen sind an einer Seitenwand des Reifens angebracht und sehen folgendermaßen aus:

 

Was sollte ich darüber hinaus wissen?

„Als Kunde von STARCO können Sie es voll und ganz uns überlassen, den richtigen Reifen für Ihre Produktion auszuwählen“, versichert Mike Green.

Wie oft ändern sich diese Vorschriften?
„Der aktuelle zeitliche Rahmen für die Änderungen an den Reifen endet im November 2020 – bis dann sollen sämtliche Reifen in allen betroffenen Kategorien die Mindestkennzeichnung S2WR2 tragen.

Unseres Wissens ist aktuell nicht vorgesehen, weitere Änderungen an dieser Regelung vorzunehmen. Unsere hierfür zuständige technische Arbeitsgruppe verfolgt die Situation aber aufmerksam und informiert unsere Kunden bei Bedarf über relevante Neuerungen.“

Media Contact

Media Contact

Sarah Møller Lundberg

Communications Manager & Executive Assistant
sarah.lundberg@starco.com
+45 2067 0077

Sales contact

Sales contact

Shaun Jones

Segment Director, Trailer and Caravan
shaun.jones@starco.com
+44 7 572 903 812

Neueste Meldungen

STARCO Switzerland partners with Alliance Tire Group

STARCO Schweiz kooperiert mit Alliance Tire Group

Die neue Vertriebspartnerschaft zwischen STARCO Schweiz und der Alliance Tire Group umfasst das vollständige Sortiment der Premiumreifen aller Alliance- und Galaxy-Marken für die Land- und Forstwirtschaft sowie das Bauwesen, die auf dem Schweizer Aftermarket für...

When sustainability is not just a word

Wenn Nachhaltigkeit nicht bloß ein Wort ist

Dieses Jahr feiert der STARCO-Kunde Hörby Bruk sein 100-jähriges Jubiläum. Obwohl Hörby Bruk auf Tradition und Qualität baut und die Produkte als Klassiker bekannt sind, hat sich das schwedische Unternehmen mit der Zeit erheblich verändert. Hier waren...